Bundessozialgericht wies Klage eines Krankenhaus in Sachsen-Anhalt ab

Krankenhäuser können eine geriatrische Komplexbehandlung nur abrechnen, wenn hierfür "ein geriatrisches Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung" verfügbar ist. Ist die einzige entsprechend qualifizierte Ärztin zeitweise nicht anwesend, muss die Krankenkasse die Leistung nicht voll vergüten.

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