Bundestag beschloss Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen

Auch künftig können psychiatrische und psychosomatische Kliniken ihr Budget individuell verhandeln. Dabei können die in den Einrichtungen vorhandenen regionalen oder strukturellen Besonderheiten in der Leistungserbringung im Krankenhausbudget berücksichtigt werden.

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