DKG-Positionen für die Zeit nach der Bundestagswahl

"Genauso wenig wie Krankenkassen das Recht haben, bei den in den Gebührenordnungen für die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte festgelegten Vergütungen qualitätsbegründete Preisabschläge vorzunehmen, können ihnen solche Rechte im erheblich komplexeren Leistungsbereich der Krankenhäuser eingeräumt werden."

mehr s. dkgev.de, s. auch IVKK (u.a. Elblandkliniken und regioMed) warnt vor BDPK-Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Am besten, der deutsche Gesetzgeber käme einem Gerichtsurteil zuvor