G-BA: BMG veröffentlicht drei Reform-Gutachten

Dabei kommen Maximalforderungen, kleinere Änderungen sowie das Belassen des Status quo als Ergebnisse heraus. So sieht der Rechtwissenschaftler Prof. Kluth (Halle) eine ausreichende Legitimität für den G-BA in seinen mehr als 30 Aufgabengebieten und Themenbereichen, in denen das Gremium Richtlinien erlassen kann.


mehr s. aerzteblatt.de und Stiftung Münch: Der G-BA ist eine strukturell parteiische Innovationsbremse für die öffentliche Gesundheitsversorgung mit verfassungsrechtlich zunehmend zweifelhaftem Ruf