Juristinnenbund und Ärztinnenbund fordern gemeinsam die Abschaffung des Straftatbestandes „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“

Die Bundesländer sind gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Will sich eine ungewollt schwangere Frau jedoch über dieses Angebot informieren, steht sie vor erheblichen Schwierigkeiten. Arztpraxen und Kliniken, welche Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, können darüber nicht öffentlich (z.B. auf ihrer Website) informieren.


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