Kammer informiert zur Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

"Bevor Sie Personen für das Amt des Betreuers oder des Bevollmächtigten benennen, sollten Sie unbedingt deren Einverständnis einholen und mit diesen über Ihre Wünsche beim Ausführen des Amtes sprechen."

mehr s. slaek.de, s. auch Ärzte können bis zum 1.10.2014 mit der alten Karte arbeiten