KBV-Vorstand: Wichtiger Schritt zur Stärkung der hausärztlichen Grundversorgung

Hausarzt-EBM – KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf neue Regelungen für die Abrechnung und Vergütung von hausärztlichen Tätigkeiten.

 

Berlin, 28. Juni 2013 – Die medizinische Versorgung der Patienten durch Hausärzte soll gestärkt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich dazu am Donnerstagabend nach längeren Verhandlungen auf Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) – der Gebührenordnung für Kassenleistungen – geeinigt.

„Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine wohnortnahe ambulante Versorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können“, betonte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV, am Freitag. Vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Bevölkerung und dem bereits spürbaren Mangel an Hausärzten sei dies dringend erforderlich. Ziel der EBM-Änderungen sei es, die hausärztliche Tätigkeit besser abzubilden und die wirtschaftliche Situation von Hausärzten, die sich tagtäglich um die Betreuung der Patienten kümmern, zu verbessern. Außerdem sollen junge Mediziner motiviert werden, sich als Hausarzt niederzulassen. Die Änderungen treten zum 1. Oktober in Kraft. 

Mit dem neuen Hausarzt-EBM werden Hausärzte gefördert, die den hausärztlichen Versorgungsauftrag grundsätzlich wahrnehmen. So werden Gesprächsleistungen wieder abrechenbar sein. Für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages wird außerdem eine sogenannte Vorhaltepauschale in den Gebührenordnungskatalog aufgenommen. Die Versichertenpauschale, die der Arzt einmal im Quartal pro Patient abrechnen kann, wird aufgegliedert und in fünf Altersklassen differenziert. Die Höhe der Pauschale orientiert sich somit stärker als bisher an dem Alter des Patienten und damit auch an dessen Betreuungsbedarf. „Der hohe Grad der Pauschalierung hat dazu geführt, dass Hausärzte ihr Leistungsspektrum nicht mehr transparent abbilden konnten und eine adäquate Vergütung kaum möglich war, erläuterte Feldmann. 

Zusätzliche Finanzmittel stellen die Krankenkassen für die hausärztliche geriatrische und palliativmedizinische Versorgung sowie für sozialpädiatrische Leistungen bereit. „Damit wird sich die ambulante Versorgung für unheilbar kranke und für ältere Patienten sowie für Kinder, die eine sozialpädiatrische Behandlung benötigen, verbessern“, betonte Feldmann. Die zusätzlichen Gelder belaufen sich auf eine Summe von rund 124 Millionen Euro im Jahr. 

Die beschlossenen Änderungen sind Teil der Weiterentwicklung des EBM, die die KBV angestoßen hat. Weitere Maßnahmen sind zum Sommer 2014 geplant. Zur Stärkung der fachärztlichen Grundversorgung hatten sich die KBV und der GKV-Spitzenverband bereits im Mai auf die Einführung einer Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Oktober geeinigt.