Krankenhausgesellschaft appelliert an den Bundesrat, MVZ-Regeln nicht zu verschärfen

Geplant ist, dass Krankenhäuser zukünftig nur noch ein MVZ gründen dürfen, wenn diese auch für die stationäre Patientenbehandlung einen entsprechenden fachgebundenen Versorgungsauftrag haben. Vielfach haben Krankenhäuser beispielsweise ihre radiologischen Abteilungen in MVZ eingebracht, um die Verzahnung der Sektoren zu befördern. „Gerade im Sinne der Versicherten sollten diese Angebote nicht gefährdet werden“, so Baum.


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