KV-Terminservicestellen müssen ab April auch Termine bei Psychotherapeuten vermitteln

GKV-Patienten können sich an eine Terminservicestelle wenden, wenn sie einen Termin für ein Erstgespräch in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde oder für eine Akutbehandlung benötigen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

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