KVSA: Für das Jahr 2015 Erhöhung der Vergütung um ca. 4,5%

Die notwendige Anpassung der Finanzmittel an die Morbiditätslast der Versicherten ist nach der BSG-Rechtsprechung auf Grundlage der gültigen Gesetzeslage nicht möglich. Diese wird erst verhandelbar sein, wenn die gesetzlichen Grundlagen geändert sind. Derzeit führen wir hierzu intensive Diskussion auf Bundesebene, wobei der Bundesrat bereits eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Vorgaben eingefordert hat.

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