Landgericht Dessau-Roßlau hat einem Arzt erlaubt, Rezepte im großen Stil direkt an bestimmte Apotheken zu schicken

Entscheidend für das Gericht war, dass die Patienten zuvor schriftlich eingewilligt hatten – und dass es immer noch „Selbstabholer“ in der Praxis gab.

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