Landgericht Dessau-Roßlau hat einem Arzt erlaubt, Rezepte im großen Stil direkt an bestimmte Apotheken zu schicken
Entscheidend für das Gericht war, dass die Patienten zuvor schriftlich eingewilligt hatten und dass es immer noch Selbstabholer in der Praxis gab.
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02.11.2015