NäPA-Ziffern bieten Einfallstor für Regress-Forderungen

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt bestätigte im Juli vorigen Jahres, dass die Dauerbehandlung im Sinne der GBA-Richtlinie Arzt-Patienten-Kontakte "in mindestens 4 vor dem Abrechnungsquartal gelegenen Quartalen" erfordert, "wobei die Behandlung auch von verschiedenen Vertragsärzten ambulant durchgeführt worden oder aber stationär erfolgt sein kann" (Az.: L 9 KA 12/12).

mehr s. aerztezeitung.de