Neues Rettungsdienstgesetz in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt macht ernst mit der Novelle des Rettungsdienstgesetzes.

Das Kabinett hat am 8. Mai einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zahlreiche Änderungsvorschläge enthält. So werden beispielsweise die Gebietskörperschaften gebeten, die Zusammenlegungen von Leitstellen in die Wege zu leiten, wenn auch nicht verpflichtend. Erfreulich ist insbesondere der Wille des Gesetzgebers, die Krankenhäuser bei der Versorgung mit Notärzten stärker in die Verantwortung zu nehmen.