Patientenrechte bei vermeintlichen Behandlungsfehlern
Magdeburg/Ärztekammer. Für den Betroffenen ist ein Behandlungsfehler genau einer zu viel. Doch für die Gegenseite spricht: Kein Arzt verursacht einen Behandlungsfehler absichtlich und wissentlich. Um die Rechtslage für Ärzte und Patienten noch transparenter und sicherer zu gestalten, trat im Jahr 2013 das Patientenrechtegesetz in Kraft. So ist seitdem der Behandlungsvertrag normiert (fest vorgegeben), speziell hinsichtlich der Informations- und Aufklärungspflicht. Ebenso wurden konkrete Regeln zur Dokumentation der Behandlung und zur Einsicht in Krankenunterlagen durch die Patienten festgelegt.
Unsere Patienten sind heute sehr aufgeklärt und informiert. Das führt zu mehr Behandlungsnachfragen, was wir Ärzte ausdrücklich begrüßen. Ein aufgeklärter Patient kann helfen, Fehler zu vermeiden, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Das neue Gesetz verlangt einen offeneren Umgang mit Behandlungsfehlern, um diese künftig zu vermeiden.
Die Ärztekammer bietet seit Jahren in Schlichtungskommissionen die Untersuchung und einen Ausgleich in Fällen von Irritationen zwischen Patient und Behandler bzw. bei Behandlungsfehlern an. Hervorzuheben ist, dass bei landesweit 8.885 berufstätigen Ärzten im Jahr 2014 nur 295 Anträge an die Schlichtungsstellen gerichtet worden sind. Bei jährlich rund 16 Mio. ambulanten Behandlungen sowie laut Statistischem Bundesamt 614 949 vollstationären Behandlungen in sachsen-anhaltischen Krankenhäusern ist das eine sehr geringe Zahl von Beanstandungen. 222 Schlichtungsverfahren konnten im Jahr 2014 abgeschlossenen werden. In nur 28,8 % der Fälle hatte sich ein begründeter Anspruch für einen Behandlungs- bzw. Aufklärungsfehler ergeben. Das spricht doch für eine durchweg hohe Qualität der medizinischen Behandlung bei unseren Ärzten, erklärt Dr. Heinemann-Meerz die erfreulich niedrige Zahl.
Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Patientenrechte und zur sich daraus ergebenen Arzthaftung werden bei der nächsten gemeinsamen Fortbildung der Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt am 27. Januar 2016 in Magdeburg vorgestellt. Ärztinnen und Ärzte aus Praxen und Kliniken werden sich zu Fragen rund um Patientenschäden austauschen, strafrechtliche Konsequenzen sowie versicherungsrechtliche Besonderheiten diskutieren. Das Vermeiden künftiger Schadenfälle steht dabei genauso mit auf der Tagesordnung.
Die gemeinsame Fortbildung der Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt findet am 27. Januar 2016 von 16.00 bis 19:00 Uhr im Haus der Heilberufe, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg statt. Kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich und gern gesehen.