Politik erkennt hohe Qualität der gesundheitlichen Versorgung an

Deutscher Ärztetag – Klare Positionierungen hat der Deutsche Ärztetag in diesem Jahr getroffen. Dafür sorgten auch Initiativen der Delegierten der Niedergelassenen. Sie brachten mehrere Entschließungsanträge ein.

Düsseldorf, 28. Mai 2014
– Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung und einer steigenden Nachfrage nach medizinischen Leistungen wird die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu einer stabilen Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung zu schaffen. „Die ärztliche Weiterbildung stellt sich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar“, heißt es darin. „Der Deutsche Ärztetag appelliert an den Gesetzgeber, die für die Versorgung der Bevölkerung erforderliche, qualitativ hochwertige Weiterbildung durch einen Systemzuschlag auf die im ambulanten wie stationären Bereich abgerechneten Fälle investiv zu sichern und zu unterstützen.“ Der Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen. Damit wurde die auf dem Ärztetag 2013 in Hannover bereits beschlossene Linie erfolgreich fortgesetzt.

Der Deutsche Ärztetag begrüßte den großen Stellenwert, den die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag der Qualität gesundheitlicher Versorgung einräumt. Dies ist eine Anerkennung für das seit Jahrzehnten bestehende Engagement um die stete Weiterentwicklung des hohen Qualitätsniveaus ambulanter und stationärer Versorgungsleistungen, heißt es im Antragstext. Zum Hintergrund: Allein 68.000 Ärzte und Psychotherapeuten nehmen an 9.500 registrierten und zertifizierten Qualitätszirkeln bundesweit teil. Alle Ärzte bilden sich regelmäßig fort, mindestens 37,5 Stunden im Jahr sind vorgeschrieben.

Zu den vielen Beispielen für Qualitätsförderungsinitiativen, die von ärztlichen Organisationen gegründet oder mitgetragen werden, gehören unter anderem „Qualität und Entwicklung in Praxen“ (QEP) sowie „Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen“ (AQUIK).

Gegen eine Sektionierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sprach sich der Deutsche Ärztetag aus. „Die deutsche Ärzteschaft versteht sich bei aller Unterschiedlichkeit ihrer Arbeitsbereiche und Spezialisierungen und der daraus erwachsenden unterschiedlichen Interessen als ärztliche Gemeinschaft. Die Patientenversorgung ist immer ein interkollegialer, ganzheitlicher Prozess. Eine Sektionierung würde Trennlinien schaffen und damit auch die aktuelle Entwicklung hin zu mehr Durchlässigkeit der Sektoren konterkarieren“, lautete die Begründung im Antragstext.