Prof. Hecken kritisiert Blockadehaltung der DKG bei der Qualitätssicherung

Er kritisierte, dass die DKG im Nachgang zur Beschlussfassung Rechtsaufsichts­beschwerde beim Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium erhoben habe, „weil wir fordern, dass ein Krankenhaus, das eine Notfallversorgung anbietet, auch innerhalb von 30 Minuten einen Facharzt zur Behandlung eines eines möglicherweise schwerverletzten Patienten bereitstellen muss."


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