Rezepte – Einfach und manchmal doch so kompliziert

Apothekerkammer S-A, 29. Januar 2015: Rezepte und Arzneimittelverordnungen gehören zum Praxisalltag von Ärzten. Und was eigentlich ein routinemäßig erscheinender Vorgang ist, kann beim Einlösen in der Apotheke für Apotheker und Arzt manchmal zum zeitraubenden Ereignis werden. Dr. Lars Mohrenweiser, Vizepräsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, informierte am 28. Januar 2015 auf einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte über Fragen rund um das Rezept. Eingeladen hatten ihn Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt.

Themen wie Substitution, Rabattverträge, Reimporte, Verordnung von nichtverschreibungs-pflichtigen Arzneimitteln und BTM-Rezepte beleuchtete der Praktiker. „Viele Ärzte wissen nicht, dass wir per Gesetz verpflichtet sind, die preisgünstigsten Medikamente abzugeben. Ansonsten werden wir von den Krankenkassen in Regress genommen“, erklärt der Apotheker und promovierte Mediziner. An praktischen Beispielen verdeutlichte er, welche Probleme bei der Verordnung von Reimporten in der Apotheke auftreten können. Viele dieser sind ohne Arztrücksprache nicht lösbar. Wenig bekannt ist zudem, dass manche Reimporte sogar teurer sind als das Original.

An einem Beispiel erläuterte Dr. Mohrenweiser, dass bei der Verordnung eines Antibiotikums ohne Angabe der Dosierung und Einnahmedauer es passieren kann, dass der Apotheker durch Rabattverträge gezwungen wird, 14 verordnete Tabletten des Antibiotikums durch 12 Tabletten des entsprechenden Rabattvertrages auszutauschen. Dr. Mohrenweiser: „Mit einer entsprechenden Begründung (pharmazeutische Bedenken/ Reichweite) darf der Apotheker von diesem Austausch absehen. Hat er die entsprechenden Daten nicht, muss er den Arzt anrufen, um diese Informationen zu erhalten.“ Demzufolge vereinfacht es die Arbeit beider Berufsgruppen, wenn Ärzte zum verordneten Arzneimittel zusätzlich die genaue Dosierung und Einnahmedauer auf dem Rezept vermerken.

Weitere wichtige Themen waren, die seit dem 10.12.2014 in Kraft getretene Substitutions-ausschlussliste, Änderungen in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) sowie Änderungen in der Arzneimittelverschreibungs-verordnung (AMVV). So verpflichtet die geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung die verordnenden Ärzte, ab 1. Juli 2015 zur Angabe einer Telefonnummer auf dem Rezept. Somit wird eine spätere Kontaktaufnahme z.B. durch den Apotheker erleichtert.

Die praxisnahen Erklärungen kamen bei den anwesenden etwa 50 Ärzten sehr gut an, denn es gab zahlreiche Nachfragen. Dr. Lars Mohrenweiser „Ich hoffe, die Ärzte nehmen die Informationen und Tipps rund um das Rezept mit in ihren Praxisalltag. Jede richtig ausgefüllte Verordnung heißt Zeitersparnis auf beiden Seiten, was den Patienten zugutekommt. Wir müssen keine Rückfragen stellen und stören dadurch nicht den Praxisbetrieb.“

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Martin Wolff,
Pressesprecher der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt. Tel.: 0391- 609040 oder
Löwen-Apotheke Altenweddingen, Telefon (03 92 05) 2 12 75.