Sensibel für Verletzungshintergründe: Kinderschutz in der ärztlichen Praxis

8. gemeinsame Fortbildung von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt:

Magdeburg/Ärztekammer. Ist das verletzte Kind wirklich verunglückt oder steckt doch eine Körperverletzung dahinter? Dieser heiklen Frage sehen sich Kinderärzte in Praxen und Kliniken immer wieder konfrontiert. Da Kinder in besonderen Abhängigkeiten zu ihren Eltern und Betreuern stehen, dauert es lange, bis sie sich von allein öffnen und über das Erlebte berichten. Ganz schwierig wird es bei Säuglingen und Kleinkindern. Darum müssen die Akteure im Gesundheitswesen immer wieder genau hinschauen, was die Ursachen von Verletzungen sind: Handelt es sich um Vernachlässigung, Kindesmisshandlung oder sexuellen Missbrauch oder doch um einen Unfall? „Das Thema Kinderschutz ist uns so wichtig, das wir es auf die Tagesordnung unserer nächsten gemeinsamen Fortbildung von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt gesetzt haben. Der Folgeschaden von Verletzungen für die Heranwachsenden ist enorm, denn körperliche Schäden können zu erheblichen Entwicklungsverzögerungen der betroffenen Kinder führen“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Die Häufigkeit von Kindesgefährdungen lässt sich schwer beziffern. Die Dunkelziffer ist hoch. Entsprechend statistischem Landesamt Sachsen-Anhalt wurden im Jahre 2013 2.438 Mal Jugendämter aktiv und führten Gefährdungseinschätzungen durch, das waren fünf Prozent (123 Verfahren) mehr als im Vorjahr. In 374 Fällen (15 %) stellten sie hierbei eine akute und in 331 Fällen (14 %) eine latente Kindeswohlgefährdung fest. Ärztinnen und Ärzte sind im besonderen Maße gefordert, Anzeichen für eine physische oder psychische Gewaltanwendung bei Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und entsprechende notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Im Rahmen der Gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung wird dieses sensible Thema aus interdisziplinärer Sicht betrachtet. Fachleute aus Ministerium, Justiz, Klinik und Praxis referieren zu Themen wie: „Umsetzung der Bundesrichtlinie „Frühe Hilfen“ unter Einbeziehung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“, „Juristische Gesichtspunkte im Rahmen des Kinderschutzes“ oder „Kinderschutz aus der Sicht des Gerichtsmediziners“, um eine Auswahl zu nennen. Im Anschluss stehen die Experten für Fragen zur Verfügung.

Die 8. gemeinsame Fortbildung von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt findet am:

Mittwoch, den 9. Juli 2014 von 16:00 bis 19:00 Uhr
im Ramada-Hotel Leipzig/Halle
Hansaplatz 1


statt. Anmeldungen sind noch kurzfristig möglich und gern gesehen.