Spahn verweigert Umsetzung des Sterbehilfe-Urteils „aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht“

Im März 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht überraschend entschieden, in einem „extremen Einzelfall“ dürfe der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermögliche. Voraussetzung für eine solche Notlage sei, dass eine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunsches nicht zur Verfügung stehe.


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