Vereinbarung über das Entlassmanagement verlangt den Krankenhäusern schlichtweg Unzumutbares ab

Unzumutbar ist, dass Krankenhäuser Arzneimittel nur verordnen können sollen, wenn sie bereit sind, der KBV die Kontrolle der IT-Systeme des Krankenhauses zu überlassen, weil sie nur so die von den Mantelvertragspartnern aufgestellten Regeln erfüllen können.

mehr s. kohlhammer.de, s. auch DKG sieht Neufassung des Psych-Entgeltsystems grundsätzlich positiv