Kammerstellungnahme zum BSG-Urteil: Versorgungsnachteil nicht abgemildert

Stellungnahme der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zum Urteil des Bundessozialgerichts über die morbiditätsorientierte Vergütung der ambulant vertragsärztlichen Versorgung

Magdeburg/Ärztekammer. Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Mittwoch entschieden, dass sich die Vergütung der Vertragsärzte in Sachsen-Anhalt nicht am regionalen Morbiditätsniveau orientieren muss. Dies verhindert eine Steigerung der Mittel, welche die Krankenkassen für die ambulante Versorgung der Patienten zur Verfügung stellen müssen. „Die Entscheidung ist bedauerlich im Hinblick auf die Versorgung der Patienten in Sachsen-Anhalt und hat zugleich eine negative Signalwirkung für das Bundesgebiet.“ resümiert die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Simone Heinemann-Meerz.

Hintergrund der Entscheidung war eine Auseinandersetzung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) mit den Krankenkassen. Die KVSA forderte dabei, dass die Höhe der finanziellen Mittel für die vertragsärztliche Versorgung, die sie von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt bekommt, die besondere Situation im Land beachten müsse.

„Der Finanzbedarf richtet sich auch immer nach dem Bedarf an medizinscher Versorgung. Dieser ist eng an die Morbidität der Bevölkerung gekoppelt. Daher orientieren sich die Zuwendungen an die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfond an der Morbidität Ihrer Versicherten“, erklärt die Kammerpräsidentin weiter. „Wenn die Krankenkassen diese höheren Zuweisungen weiterreichen müssten, wäre dies in meinen Augen gerechter.“

Die Präsidentin verweist in diesem Zusammenhang auch auf die regionalen Probleme in der ärztlichen Versorgung. Sachsen-Anhalt habe gerade aufgrund seiner regionalen Besonderheiten einen Mehraufwand zu betreiben, um die ärztliche Versorgung im Land auch in Zukunft zu sichern. Finanzielle Aspekte seien dabei nie die alleinige Lösung. „Die ausreichende Finanzierung der Universitätskliniken zur Ausbildung unseres dringend benötigten Nachwuchses ist jedoch ebenso elementar, wie eine bedarfsgerechte Finanzierung der ambulanten Versorgung“, erklärt Dr. Heinemann-Meerz und stellt abschließend fest: „Wir bedauern die Entscheidung und hätten uns für unsere Ärzte im Land eine besseres Ergebnis erhofft.“